Hotspot Nutzungsbedingungen

  1. Der Verschönerungs- und Fremdenverkehrsverein Plank am Kamp (ZVR 856866161), Oberplank 33, 3564 Plank am Kamp, betreibt im Rahmen der Niederösterreichischen Dorferneuerung unter dem Projekttitel „surf.KAMPTAL“ ein freies, nichtkommerzielles Bürgernetzwerk, durch das Haushalte, ortsansässige Unternehmen und öffentliche Plätze in der Region Kamptal mit einem gratis Internetzugang versorgt werden.
  2. Der Verein hat auf dem Areal des Strandbades von Plank am Kamp einen Hotspot eingerichtet und stellt dort im Rahmen seiner technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten den Gästen des Strandbades und Laberl’s Trafik einen kostenlosen Zugang zum Internet zur Verfügung.
  3. Das zur Verfügung gestellte Netz arbeitet kabellos (WLAN). Die Nutzung des Hotspots durch den Kunden hat daher zur Voraussetzung, dass dieser über ein WLAN- fähiges Endgerät verfügt.
  4. Funktion, Funkreichweite, Datenübertragungskapazität und -geschwindigkeit des WLAN sind von der Entfernung des Endgerätes zum Access Point, von den baulichen Gegebenheiten des jeweiligen Standortes des Kunden, von der Anzahl der aktuellen Nutzer, den technischen Gegebenheiten beim Kundenendgerät sowie von sonstigen Umständen und Einflüssen abhängig.Ein Anspruch des Kunden auf Funktion bzw. eine bestimmte Funktion oder auf Störungsfreiheit des WLAN besteht daher nicht.
  5. Die Benutzung des WLAN durch den Kunden erfolgt auf dessen eigene Verantwortung und eigenes Risiko.Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dessen Nutzung des WLAN nicht gegen den Zugriff Dritter auf Daten des Kunden, die dieser auf seinem Endgerät gespeichert hat oder die vom Kunden im Rahmen der Nutzung übertragen oder empfangen werden, abgesichert ist. Der Kunde hat daher für selbst für seine Datensicherheit Sorge zu tragen.
  6. Der Verein übernimmt keine Haftung für Schäden (wie z.B. an der Hard- oder Software des Endgerätes oder für Datenverlust), die dem Kunden im Zusammenhang mit der Nutzung des WLAN entstehen, es sei denn, das den Schaden verursachende Ereignis wurde vom Verein vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
  7. Der Kunde hat zu gewährleisten, dass das von ihm benutzte Endgerät und die darauf befindliche Software frei von Viren und anderen Schadprogrammen ist.Dem Kunden ist es untersagt, die Zugriffsmöglichkeit auf das WLAN missbräuchlich zu nutzen oder nutzen zu lassen. Als missbräuchliche Nutzung oder Nutzungsüberlassung gilt insbesondere die Verwendung der Zugriffsmöglichkeit auf das WLAN
    • zur Begehung von strafbaren und sonst rechtswidrigen Handlungen,
    • zur kommerziellen Nutzung,
    • zum Versenden von Spammails,
    • zur Übertragung von Drohungen, Obszönitäten, Belästigungen oder (sonstigen) strafrechtlich relevanten Inhalten,
    • zwecks Schädigung anderer Internet-Teilnehmer und
    • zur Nutzung von Netzwerken oder Plattformen zum Zwecke des Anbietens, Downloadens, Vermittelns etc. von urheberrechtlich geschützten Inhalten (Musik, Videos, Filme, e-books, etc.).

    Verstößt der Kunde gegen eine ihn gemäß diesem Vertragspunkt treffende Verpflichtung, ist der Verein berechtigt die WLAN-Verbindung sofort zu unterbrechen.

    Der Kunde hat den Verein hinsichtlich sämtlicher Schäden, die diesem oder Dritten durch ein im Sinne dieses Vertragspunktes pflichtwidriges Verhalten des Kunden entstehen, völlig schad- und klagslos zu halten.

  8. 8. Das Mindestalter für die Nutzung dieses Angebotes ist 18 Jahre.