Der Kunde hat zu gewährleisten, dass das von ihm benutzte Endgerät und die darauf befindliche Software frei von Viren und anderen Schadprogrammen ist.Dem Kunden ist es untersagt, die Zugriffsmöglichkeit auf das WLAN missbräuchlich zu nutzen oder nutzen zu lassen. Als missbräuchliche Nutzung oder Nutzungsüberlassung gilt insbesondere die Verwendung der Zugriffsmöglichkeit auf das WLAN
- zur Begehung von strafbaren und sonst rechtswidrigen Handlungen,
- zur kommerziellen Nutzung,
- zum Versenden von Spammails,
- zur Übertragung von Drohungen, Obszönitäten, Belästigungen oder (sonstigen) strafrechtlich relevanten Inhalten,
- zwecks Schädigung anderer Internet-Teilnehmer und
- zur Nutzung von Netzwerken oder Plattformen zum Zwecke des Anbietens, Downloadens, Vermittelns etc. von urheberrechtlich geschützten Inhalten (Musik, Videos, Filme, e-books, etc.).
Verstößt der Kunde gegen eine ihn gemäß diesem Vertragspunkt treffende Verpflichtung, ist der Verein berechtigt die WLAN-Verbindung sofort zu unterbrechen.
Der Kunde hat den Verein hinsichtlich sämtlicher Schäden, die diesem oder Dritten durch ein im Sinne dieses Vertragspunktes pflichtwidriges Verhalten des Kunden entstehen, völlig schad- und klagslos zu halten.