Nutzungsvereinbarung
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Der Vertrag in vollem Wortlaut
abgeschlossen zwischen
Verschönerungs- und Fremdenverkehrsverein Plank am Kamp
und Nutzer
I. PROJEKT
- Der Verein initiiert und betreibt im Rahmen der Niederösterreichischen Dorferneuerung unter dem Projekttitel „surf.KAMPTAL“ ein freies, nichtkommerzielles Bürgernetzwerk, durch das Haushalte, ortsansässige Unternehmen und öffentliche Plätze in der Region Kamptal mit einem gratis Internetzugang versorgt werden.
- Da der Nutzer an diesem Bürgernetzwerk teilnehmen möchte, stellt der Verein auch diesem für den Standort im Rahmen der technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten einen kostenlosen Zugang zum Internet zur Verfügung.
II. TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN BEIM NUTZER
- Das zur Verfügung gestellte Netz arbeitet kabellos (WLAN).
- Zur Anbindung an das Bürgernetzwerk ist daher eine vom Nutzer beizustellende netzwerkkonforme Antenne erforderlich. Die Liste der der kompatiblen Antennen ist unter HYPERLINK „http://www.surf-kamptal.at“ www.surf-kamptal.at abrufbar. Der Verein empfiehlt dem Nutzer die technischen Anforderungen an die Antenne vor deren Anschaffung mit dem surf.KAMPTAL-Team abzuklären.
Die Konfiguration der Antenne bis zum Übergabepunkt des Nutzers erfolgt durch das surf.KAMPTAL-Team (wobei darauf hingewiesen wird, dass es vor allem in der Implementierungsphase des Bürgernetzwerks aufgrund des großen Interesses einer Vielzahl von Nutzern zu Wartezeiten bei der Konfiguration der Antenne kommen kann).
Das surf.KAMPTAL-Team unterstützt den Nutzer vor Ort bei der Standortauswahl der Antenne. Für die Standortinstallation ist der Nutzer hingegen allein verantwortlich.
Vor Netzeinbindung wird der Antennenstandort durch das surf.KAMPTAL-Team erhoben. Durch mögliche Mehrwegeausbreitung kann es sein, dass der erhobene Standort beim Aufbau der Station nochmals feinjustiert werden muss. Für die Netzzusammenführung vom Bürgernetz mit dem Eigennetz ist der Nutzer ebenfalls allein verantwortlich.
III. DAUER DES NUTZUNGSRECHTS
- Das Nutzungsrecht beginnt am Tag der beiderseitigen Unterfertigung dieses Vertrages und gilt auf unbestimmte Zeit.
- Der Verein ist berechtigt dieses Nutzungsrecht ohne Angabe von Gründen unter Einhaltung einer zweiwöchigen Kündigungsfrist schriftlich oder per Mail zu widerrufen.
- Das Recht des Vereins zum jederzeitigen sofortigen Widerruf des Nutzungsrechts aus wichtigem Grund (siehe hiezu Punkt V. Abs. 4., aber insbesondere auch bei einer dauernden Stilllegung des Bürgernetzwerkes) bleibt hievon unberührt.
IV. FUNKTION UND KAPAZITÄT DES WLAN
- Funktion, Funkreichweite, Datenübertragungskapazität und -geschwindigkeit des WLAN sind von den baulichen Gegebenheiten beim Nutzer, von der Anzahl der aktuellen Nutzer, den technischen Gegebenheiten beim Endgerät des Nutzers sowie von sonstigen Umständen und Einflüssen abhängig.
- Ein Anspruch des Nutzers auf Funktion bzw. eine bestimmte Funktion oder auf Störungsfreiheit des WLAN besteht daher nicht.
V. BENUTZUNG DES WLAN DURCH DEN NUTZER
- Die Benutzung des WLAN durch den Nutzer erfolgt auf dessen eigene Verantwortung und eigenes Risiko.
Der Nutzer wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dessen Nutzung des WLAN nicht gegen den Zugriff Dritter auf Daten des Nutzers, die dieser auf seinem Endgerät gespeichert hat oder die vom Nutzer im Rahmen der Nutzung übertragen oder empfangen werden, abgesichert ist. Der Nutzer hat daher selbst für seine Datensicherheit Sorge zu tragen.
- Der Nutzer hat zu gewährleisten, dass das von ihm benutzte Endgerät und die darauf befindliche Software frei von Viren und anderen Schadprogrammen ist.
- Dem Nutzer ist es untersagt, die Zugriffsmöglichkeit auf das WLAN missbräuchlich zu nutzen oder nutzen zu lassen. Als missbräuchliche Nutzung oder Nutzungsüberlassung gilt insbesondere die Verwendung der Zugriffsmöglichkeit auf das WLAN- zur Begehung von strafbaren und sonst rechtswidrigen Handlungen,
- zur kommerziellen Nutzung,
- zum Versenden von Spammails,
- zur Übertragung von Drohungen, Obszönitäten, Belästigungen oder (sonstigen) strafrechtlich relevanten Inhalten, zwecks Schädigung anderer Internet-Teilnehmer und
- zur Nutzung von Netzwerken oder Plattformen zum Zwecke des Anbietens, Downloadens, Vermittelns etc. von urheberrechtlich geschützten Inhalten (Musik, Videos, Filme, e-books, etc.).
- Desweiteren ist der Nutzer verpflichtet eine übergebührliche Belastung der Netzkapazität zu unterlassen. Übergebührlich ist eine Belastung jedenfalls dann, wenn die Nutzung des Netzes durch den Nutzer zu einer relevanten Einschränkung der Nutzungsmöglichkeit eines oder mehrerer anderen Nutzer/s führt.
- Verstößt der Nutzer gegen eine ihn gemäß diesem Vertragspunkt treffende Verpflichtung, ist der Verein berechtigt die WLAN-Verbindung sofort zu unterbrechen und allenfalls das Nutzungsrecht des Nutzers mit sofortiger Wirkung zu widerrufen.
VI. HAFTUNG
- Der Verein haftet nicht dafür, dass das WLAN für die Nutzungswecke des Nutzers tauglich ist (siehe hiezu auch Punkt IV. Abs. 2.).
- Die Anschaffung der Antenne erfolgt auch im Falle einer vorherigen Abstimmung mit dem surf.KAMPTAL-Team auf eigenes Risiko des Nutzers. Der Verein übernimmt keine Haftung für deren ordnungsgemäße Konfiguration durch das surf.KAMPTAL-Team.
- Für den Fall der Beendigung des Nutzungsrechts aus welchem Grund auch immer wird vom Verein für die Investitionen des Nutzers, die dieser auf die Antenne oder sonst im Zusammenhang mit dessen Anschluss an das Bürgernetzwerk getätigt hat, kein Ersatz geleistet.
- Eine Haftung des Vereins für Schäden (wie z.B. an der Hard- oder Software des Endgerätes oder für Datenverlust), die dem Nutzer im Zusammenhang mit der Nutzung des WLAN entstehen, es sei denn, das den Schaden verursachende Ereignis wurde vom Verein vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht, wird ausdrücklich ausgeschlossen.
- Der Kunde hat den Verein hinsichtlich sämtlicher Schäden, die diesem oder Dritten durch ein im Sinne des Punktes V. dieser Vereinbarung pflichtwidriges Verhalten des Nutzers entstehen, völlig schad- und klaglos zu halten. Der Nutzer hat auch für ein pflichtwidriges Verhalten Dritter, die mit oder ohne Zustimmung des Nutzers dessen Anschluss (mit)nutzen, einzustehen.
VII. ALLGEMEINE VERTRAGSBESTIMMUNGEN
- Die Einräumung dieses Nutzungsrechts erfolgt völlig unentgeltlich.
- Allfällige Gebühren im Zusammenhang mit dem Abschluss dieser Nutzungsvereinbarung sind vom Nutzer zu tragen.
- Diese Vereinbarung wird in zwei Ausfertigungen errichtet, von denen jede Vertragspartei eine erhält.
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Unterschrift Nutzer
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Unterschrift für den Verein
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Datum